Förderbeiträge
Einige Kantone, Gemeinden oder Energieversorgungs-Unternehmen leisten Förderbeiträge
oder Subventionen für bestimmte Energieträger oder lancieren befristete Förderaktionen (z.B. für Solarenergie-Anlagen,
Wärmepumpen oder Minergie-Sanierungen).
Förderbeiträge müssen teilweise vor Baubeginn beantragt werden.
Auskunft über Förderbeiträge erhalten Sie von den Energiefachstellen der Kantone (Stand: 25. Januar 2010):
Weitere Informationen:
www.bfe.admin.ch

Gebäudeprogramm
Das Gebäudeprogramm löst ab 2010 das Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen ab. Wichtigste Neuerung: Auch Einzelbauteile werden gefördert. Das Programm dauert zehn Jahre und schüttet jährlich über 130 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe an die Bevölkerung aus. Der Einsatz erneuerbarer Energien, moderner Haustechnik und Abwärmenutzung wird ebenfalls mit Geld aus der CO2-Abgabe und kantonalen Beiträgen unterstützt. Insgesamt stehen so pro Jahr 280 bis 300 Millionen Franken zur Verfügung.
Die Fördergelder decken bei der Wärmedämmung von Fenstern, Wänden, Dach und Böden bis zu 30% der zusätzlichen Kosten. Mit sinkenden Heizkosten und steigenden Energiekosten wird über die Hälfte der nicht amortisierbaren Mehrkosten gedeckt.
Das Gesuch für Förderbeiträge im Rahmen des Gebäudeprogramms müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Vorhaben, die bereits im Bau sind oder schon fertig gestellt wurden, werden nicht mehr unterstützt.
Weitere Informationen:
www.dasgebaeudeprogramm.ch
Förderbeiträge müssen teilweise vor Baubeginn beantragt werden.
Auskunft über Förderbeiträge erhalten Sie von den Energiefachstellen der Kantone (Stand: 25. Januar 2010):
| Kanton | Energiefachstellen der Kantone | Telefon |
| AG | Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Fachstelle Energie | 062 835 28 80 |
| AI | Bau- und Umweltdepartement, Fachstelle Hochbau und Energie | 071 788 93 41 |
| AR | Amt für Umwelt, Abteilung Lärm und Energie | 071 353 65 35 |
| BL | Amt für Umweltschutz und Energie, Fachstelle Energie | 061 552 55 18 |
| BS | Amt für Umwelt und Energie, Hauptabteilung Energie | 061 225 97 30 |
| BE | Amt für Umweltkoordination und Energie ( AUE ) | 031 633 36 51 |
| FR | Service des transports et de l'énergie ( STE ) | 026 305 28 41 |
| GE | Service cantonal de l'énergie | 022 327 23 40 |
| GL | Dep. Bau und Umwelt, Abt. Umweltschutz und Energie | 055 646 64 50 |
| GR | Amt für Energie und Verkehr | 081 257 36 24 |
| JU | Service des transports et de l'énergie | 032 420 53 90 |
| LU | Umwelt und Energie ( uwe ) | 041 228 60 60 |
| NE | Service cantonal de l'énergie | 032 889 67 20 |
| NW | Amt für Wald und Energie, Energiefachstelle | 041 618 40 54 |
| OW | Amt für Hoch- und Tiefbau, Abteilung Hochbau | 041 666 64 24 |
| SG | Amt für Umwelt und Energie, Sektion Energie | 071 229 74 60 |
| SH | Hochbauamt, Energiefachstelle | 052 632 73 58 |
| SZ | Hochbauamt Kanton Schwyz, Energiefachstelle | 041 817 70 40 |
| SO | Amt für Wirtschaft und Arbeit, Energiefachstelle | 032 627 94 11 |
| TI | Dipartimento del territorio, Ufficio del risparmio energetico | 091 814 37 40 |
| TG | Dep. für Inneres und Volkswirtschaft, Abteilung Energie | 052 724 24 26 |
| UR | Amt für Energie | 041 875 26 11 |
| VD | Service de l'environnement et de l'énergie ( SEVEN ) | 021 316 95 55 |
| VS | Dep. für Gesundheit, Sozialwesen und Energie | 027 606 31 00 |
| ZH | Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft ( AWEL ) | 043 259 42 66 |
| ZG | Kantonale Baudirektion, Energiefachstelle | 041 728 53 11 |
| FL | Amt für Volkswirtschaft, Energiefachstelle | 00423 236 64 32 |
Weitere Informationen:
www.bfe.admin.ch

Gebäudeprogramm
Das Gebäudeprogramm löst ab 2010 das Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen ab. Wichtigste Neuerung: Auch Einzelbauteile werden gefördert. Das Programm dauert zehn Jahre und schüttet jährlich über 130 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe an die Bevölkerung aus. Der Einsatz erneuerbarer Energien, moderner Haustechnik und Abwärmenutzung wird ebenfalls mit Geld aus der CO2-Abgabe und kantonalen Beiträgen unterstützt. Insgesamt stehen so pro Jahr 280 bis 300 Millionen Franken zur Verfügung.
Die Fördergelder decken bei der Wärmedämmung von Fenstern, Wänden, Dach und Böden bis zu 30% der zusätzlichen Kosten. Mit sinkenden Heizkosten und steigenden Energiekosten wird über die Hälfte der nicht amortisierbaren Mehrkosten gedeckt.
Das Gesuch für Förderbeiträge im Rahmen des Gebäudeprogramms müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Vorhaben, die bereits im Bau sind oder schon fertig gestellt wurden, werden nicht mehr unterstützt.
Weitere Informationen:
www.dasgebaeudeprogramm.ch

